Das Leistungsangebot der Farb ist auf Sozialhilfebeziehende ausgerichtet. Die einzelnen Leistungsbereiche bilden ein Stufenmodell, welches von Massnahmen zur Stabilisierung bis hin zu Bildungs- und Qualifizierungseinsätzen in internen und externen Betrieben reicht. Das Ziel ist die soziale und berufliche Integration – bestensfalls eine Anstellung im 1. Arbeitsmarkt.

Die einzelnen Leistungsbereiche werden vom Kanton wie folgt definiert:


Berufliche Integration (BI) 

Angebote für arbeitsfähige Sozialhilfebeziehende, die an der Schwelle zur Arbeitsmarktfähigkeit stehen und vermittelbar sind.

Perspektive auf berufliche Integration (BIP) 

Angebote für Sozialhilfebeziehende, die arbeitsfähig aber noch nicht arbeitsmarktfähig sind und sich auf die berufliche Integration vorbereiten wollen.


Soziale Integration (SI) 

Angebote für Sozialhilfebeziehende, die nur in gewissem Umfang arbeitsfähig sind und mittelfristig kaum Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt haben.


Abklärung, Vermittlung, Nachbetreuung und Einzelmodule (AVNE) 

Ergänzende Beratungs- und Unterstützungsangebote für Sozialhilfebeziehende, welche den Stellensuchenden beim Wiedereinstieg ins Berufsleben oder bei der Neuorganisation der Lebenssituation zur Verfügung stehen.


Kommunale Integrationsangebote (KIA) 

Beschäftigungsangebote auf Gemeindeebene zur Sicherstellung einer langfristigen Tagesstruktur für Sozialhilfebeziehende.


Abklärungsplätze (AP) 

Arbeitseinsätze für Sozialhilfebeziehende oder Personen, die Sozialhilfe beanspruchen, bei denen Unklarheit zum Arbeitswillen, Motivation oder zur Arbeitsfähigkeit besteht oder Verdacht auf Sozialhilfemissbrauch vorliegt.